Der Cookie-Hinweis ist eine einfache Lösung, um ihre Besucher darauf aufmerksam zu machen, dass ihr Internetauftritt Cookies einsetzt.

Varianten

Standard Cookie-Info-Banner
Dies ist ein einfacher Hinweis-Banner, welcher den Besucher auf den Einsatz von Cookie aufmerksam macht. Zusätzlich kann auf die Datenschutzseite verwiesen werden. Der Besucher kann keine Cookies akzeptieren oder ablehnen, sondern nur den Hinweis bestätigen. Der Besucher akzeptiert grundsätzlich den Einsatz von Cookies durch den Besucher der Webseite. Diese Variante ist für viele Besucher verständlicher und weniger aufdringlich, erfüllt jedoch in den meisten Fällen die Datenschutzrichtlinien nicht, vor allem bezüglich DSGVO (Weitere Informationen dazu am Ende dieses Beitrags).

Google Consent Mode V2
Dies ist ein komplexerer Cookie Consent Mananger, mit welchem der Besucher steuern kann, welche Cookies er akzeptiert und welche nicht. Die Einstellung wird gespeichert und kann auf dem Internetauftritt z.B. beim Laden von externen Inhalten berücksichtigt werden. Die Implementation ist gemäss Google Consent Mode V2 umgesetzt. Bei Verwendung des Google Tag Managers sind die gesetzten Berechtigungen automatisch im Tag Manager verfügbar.

Voraussetzungen

(Standard Cookie-Info-Banner) Falls Sie die Datenschutzzseite verweisen möchten, erstellen Sie diese Seite vorgängig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Neue Seite.

Cookie-Hinweis erstellen

  1. Gehen Sie zu Einstellungen > Webseite > Cookie Hinweis.
  2. Konfigurieren Sie das Widget gemäss Beschreibung der Felder.

Beschreibung der Felder

Status: Um den Cookie-Hinweis ein- oder auszuschalten, aktivieren oder deaktivieren Sie den Status.
Modus: Wählen Sie den gewünschten Cookiebanner-Typ (Beschreibung siehe oben).
Titel: Titel des Banners
Text : Inhalt des Banners

Folgende Felder sind nur im Modus "Standard Cookie-Info Banner" verfügbar.
Link-Url: Wählen Sie eine Seite im CMS, z.B. eine Datenschutzseite
Link-Text: Text der Verlinkung
Button-Text: Beschriftung des Buttons mit welchem der Hinweis geschlossen wird

Testen & Vorschau

Weil die Bestätigung des Banners im Browser gespeichert wird, ist er möglicherweise auch für Sie als Administrator der Webseite nicht sichtbar. Wenn Sie den Cookiebanner testen möchten, öffnen Sie am besten ein neues privates/Inkognito-Fenster in ihrem Browser und rufen Sie dort Ihre Webseite auf.

Funktion aus Besuchersicht

  • Kunde kommt auf Webseite
  • Der Cookie-Hinweis wird angezeigt, wenn Status aktiviert
  • Der Kunde konfiguriert bzw. bestätigt den Cookie-Hinweis.
    -> Ein Cookie mit einer Gültigkeit von 6 Monaten wird auf dem Browser erstellt. Nach 6 Monaten wird die erneute Zustimmung angefragt.
    -> Wenn der Browser des Kunden keine Cookies speichert, dann sieht er die Cookie Meldung bei jedem Besuch.
  • Die Cookie-Meldung kann bei mehrsprachigen Seiten übersetzt werden.
  • Der Kunde kann über einen Link aus dem Cookie-Hinweis direkt auf die Datenschutzbestimmungen zugreifen, sofern eine Datenschutzerklärung existiert.

Zusätzliche Informationen

Datenschutz
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / General Data Protection Regulation (GDPR) vereinheitlichte und verschärfte (Mai 2018) die EU ihr Datenschutzrecht. Auch in der Schweiz wurde das Datenschutzrecht aufgrund der DSGVO revidiert und verschärft.

Datenschutzerklärung
Jede Website und jedes sonstige Online-Angebot muss eine Datenschutzerklärung haben. Bitte lassen Sie sich durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt beraten.

Datenschutzbeauftrager EU
Das neue EU-Datenschutzrecht gilt für viele Unternehmen und Organisationen in der Schweiz. In diesem Fall wird grundsätzlich ein EU-Datenschutz-Vertreter benötigt (Artikel 27 DSGVO). Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.
Mögliche Anlaufstelle: https://www.datenschutzpartner.ch/angebot-eu-datenschutz-vertreter/

Cookies und Cookie-Richtlinie (Schweiz / EU)
Die Cookie-Richtlinien in der Schweiz und EU unterscheiden sich. Wir empfehlen auf die Cookies hinzuweisen und entsprechende Hinweis zum Opt-out, der Deaktivierung von Cookies in einer eigenen Datenschutzerklärung verständlich zu beschreiben.

Opt-In (Cookies bestätigt)
Der Cookie Hinweis von Rent-A-Shop beinhaltet eine Opt-In Funktion. Beim Klicken auf "Ok" oder "Einverstanden" wird dem Webseiten-Besucher ein Cookie mit einer Dauer von 6 Monaten gesetzt. Dieses Cookie gilt als sogenanntes Soft-Opt-In, da es lediglich einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung ist.

Google Analytics - IP-Anonymisierung
Rent-a-Shop verwendet den mit der Funktion „_anonymizeIp() ergänzten Standard-Code von Google Analytics. Mit dieser Anonymisierung werden keine vollständigen IP-Adressen der Website-Besucher an Google übermittelt, weshalb diese Nutzung von Google Analytics nach allgemeiner Auffassung nicht als personenbezogene Datenerhebung betrachtet wird.

Google Analytics - Datenschutzerklärung
Es ist empfohlen, die Besucher Ihrer Website über den Einsatz von Google Analytics in der Datenschutzerklärung zu informieren und eine Opt-Out-Möglichkeit anzubieten (Plugin) oder wie man sich auf Browser-Ebene vom Tracking abmelden kann. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzbestimmungen dahingehend, dass Sie Google Analytics (und alle anderen Tracking-Tools) aufführen.

Google Analytics - Tracking Integration
Sie wollen Google Analytics Tracking Standardmässig integrieren, so verwenden Sie den Menüpunkt CMS > Einstellungen > Google Analytics. Wollen Sie den Google-Analytics-Code in einer anderen Form integrieren, verwenden Sie bitte nicht die obige Eingabemaske. Fügen Sie in diesem Fall den Google-Analytics-Code im Head-Code Ihrer Website ein.

Google Analytics - Datenverarbeitung
Loggen Sie sich in Ihr Google Analytics-Konto ein und akzeptieren Sie den “Zusatz zur Datenverarbeitung”. Dieses finden Sie ganz unten in Ihren Kontoeinstellungen.

Google Analytics - Persönliche Daten
Stellen Sie sicher, dass in Google Analytics keine persönliche Daten erfasst werden. Dies können zum Beispiel E-Mail-Adressen in Abfrageparametern oder Sozialversicherungsnummern in einer benutzerdefinierten Dimension sein. Das verstösst gegen die Google Analytics-Bedingungen und müsste zudem in Ihren Datenschutzbestimmungen aufgeführt werden.

Newsletter
Bei der Verwendung eines Newsletter-Systems empfehlen wir zwingend eine Double-Opt-In beim Kunden einzuholen. Dies beim Newseltter von Rent-a-Shop standardmässig integriert. Auch dürfen Kontrollfelder z.B. im Checkout nicht standardmässig aktiviert sein. Achten Sie darauf, dass die Daten der Newsletter jederzeit komplett gelöscht werden können.

Hinweis
Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.

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