Der Cookie-Hinweis ist eine einfache Lösung, um die Besucher von Ihrem Shop darauf aufmerksam zu machen, dass Cookies auf Ihrem Onlineshop genutzt werden.

Der Cookie-Hinweis ist eine einfache Lösung, um die Besucher von Ihrem Shop darauf aufmerksam zu machen, dass Cookies auf Ihrem Onlineshop genutzt werden. Wenn sich der Kunde damit einverstanden erklärt, wird ein Cookie gesetzt und der Hinweis verschwindet für die nächsten 6 Monate. Zusätzlich können Sie auf Ihre Datenschutzerklärung verweisen.

Voraussetzungen

Erstellen Sie eine Seite für den Datenschutz in Rent-a-Site CMS.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Neue Seite.

Cookie-Hinweis erfassen

  1. Gehen Sie zu CMS>Einstellungen>Cookie Hinweis.
  2. Klicken Sie im linken Menü auf «Einstellungen» und dann auf «Datenschutz». Nun öffnen sich die Datenschutz-Einstellungen.
  3. Konfigurieren Sie das Widget gemäss Beschreibung der Funktion.

Beschreibung der Funktion

Status: Um den Cookie-Hinweis ein- oder auszuschalten, aktivieren oder deaktivieren Sie den Status.
Text : Sie können den Standard verwenden oder einen eigenen Text vergeben.
Link-Url: Wählen Sie eine Seite im CMS.
Link-Text: Sie können den Standard verwenden oder einen eigenen Text vergeben.
Button-Text: Sie können den Standard verwenden oder einen eigenen Text vergeben.

Funktion aus Besuchersicht

  • Kunde kommt auf Webseite
  • Der Cookie-Hinweis wird angezeigt, wenn Status aktiviert
  • Der Kunde stimmt der Cookie-Hinweis zu
    -> Ein Cookie mit einer Gültigkeit von 6 Monaten wird auf dem Browser erstellt. Nach 6 Monaten wird die erneute Zustimmung angefragt.
    -> Wenn der Browser des Kunden keine Cookies speichert, dann sieht er die Cookie Meldung bei jedem Besuch.
  • Die Cookie-Meldung kann grundsätzlich übersetzt werden.
  • Der Kunde kann über einen Link aus dem Cookie-Hinweis direkt auf die Datenschutzbestimmungen zugreifen, sofern eine Datenschutzerklärung existiert.

Cookie-Hinweis in der Praxis

Wichtige Hinweise

Datenschutz
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / General Data Protection Regulation (GDPR) vereinheitlichte und verschärfte (Mai 2018) die EU ihr Datenschutzrecht. In der Schweiz wird das Datenschutzrecht aufgrund der DSGVO revidiert und verschärft.

Datenschutzerklärung
Jede Website und jedes sonstige Online-Angebot muss eine Datenschutzerklärung haben. Bitte lassen Sie sich durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt beraten.
Generator für die Datenschutz-Erklärung von E-Recht 24 (Provisions-Link)

Datenschutzbeauftrager EU
Das neue EU-Datenschutzrecht gilt für viele Unternehmen und Organisationen in der Schweiz. In diesem Fall wird grundsätzlich ein EU-Datenschutz-Vertreter benötigt (Artikel 27 DSGVO). Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.
Mögliche Anlaufstelle: https://www.datenschutzpartner.ch/angebot-eu-datenschutz-vertreter/

Cookies und Cookie-Richtlinie (Schweiz / EU)
Die Cookie-Richtlinien in der Schweiz und EU unterscheiden sich. Wir empfehlen auf die Cookies hinzuweisen und entsprechende Hinweis zum Opt-out, der Deaktivierung von Cookies in einer eigenen Datenschutzerklärung verständlich zu beschreiben.

Opt-In (Cookies bestätigt)
Der Cookie Hinweis im Rent-a-Site CMS beinhaltet eine Opt-In Funktion. Beim Klicken auf "Ok" oder "Einverstanden" wird dem Webseiten-Besucher ein Cookie mit einer Dauer von 6 Monaten gesetzt. Dieses Cookie gilt als sogenanntes Soft-Opt-In, da es lediglich einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung ist.

Google Analytics - IP-Anonymisierung
Rent-a-Site CMS verwendet den mit der Funktion „_anonymizeIp() ergänzten Standard-Code von Google Analytics. Mit dieser Anonymisierung werden keine vollständigen IP-Adressen der Website-Besucher an Google übermittelt, weshalb diese Nutzung von Google Analytics nach allgemeiner Auffassung nicht als personenbezogene Datenerhebung betrachtet wird.

Google Analytics - Datenschutzerklärung
Es ist empfohlen, die Besucher Ihrer Website über den Einsatz von Google Analytics in der Datenschutzerklärung zu informieren und eine Opt-Out-Möglichkeit anzubieten (Plugin) oder wie man sich auf Browser-Ebene vom Tracking abmelden kann. Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzbestimmungen dahingehend, dass Sie Google Analytics (und alle anderen Tracking-Tools) aufführen.

Google Analytics - Tracking Integration
Sie wollen Google Analytics Tracking Standardmässig integrieren, so verwenden Sie den Menüpunkt CMS > Einstellungen > Google Analytics. Wollen Sie den Google-Analytics-Code in einer anderen Form integrieren, verwenden Sie bitte nicht die obige Eingabemaske. Fügen Sie in diesem Fall den Google-Analytics-Code im Head-Code Ihrer Website ein.

Google Analytics - Datenverarbeitung
Loggen Sie sich in Ihr Google Analytics-Konto ein und akzeptieren Sie den “Zusatz zur Datenverarbeitung”. Dieses finden Sie ganz unten in Ihren Kontoeinstellungen.

Google Analytics - Persönliche Daten
Stellen Sie sicher, dass in Google Analytics keine persönliche Daten erfasst werden. Dies können zum Beispiel E-Mail-Adressen in Abfrageparametern oder Sozialversicherungsnummern in einer benutzerdefinierten Dimension sein. Das verstösst gegen die Google Analytics-Bedingungen und müsste zudem in Ihren Datenschutzbestimmungen aufgeführt werden.

Newsletter
Bei der Verwendung eines Newsletter-Systems empfehlen wir zwingend eine Double-Opt-In beim Kunden einzuholen. Auch dürfen Kontrollfelder z.B. im Checkout nicht standardmässig aktiviert sein. Achten Sie darauf, dass die Daten der Newsletter jederzeit komplett gelöscht werden können.

Hinweis
Im Zweifelsfall, bei Unklarheiten und für Abklärungen im Einzelfall empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson wie beispielsweise einen Rechtsanwalt.

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